Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten bzw. zur weiteren mit dem Strahlenschutz betrauten Person hinsichtlich des Umgangs mit radioaktiven Stoffen oder des Betriebes von Strahleneinrichtungen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 42 und Anlage 8 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 191/2006 in der Fassung BGBl. II Nr. 76/2012.