Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte bzw. für weitere mit dem Strahlenschutz betraute Personen hinsichtlich der Anwendung offener radioaktiver Stoffe zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 42 und Anlage 8 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 191/2006 in der Fassung BGBl. II Nr. 76/2012.